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STK 2022 56

mehrfachen Diebstahl, mehrfachen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, SVG, Widerruf, Landesverweisung

Schwyz · 2023-10-31 · Deutsch SZ
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mehrfachen Diebstahl, mehrfachen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, SVG, Widerruf, Landesverweisung | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil vom 31.Oktober 2023STK 2022 56MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Walter Züger, Bettina Krienbühl,Stephan Zurfluh und Pius Schuler,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________,Beschuldigter und Berufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,3.F.________ GmbH,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,betreffendmehrfachen Diebstahl, mehrfachen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, SVG, Widerruf(Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts vom 1. Juli 2022, SGO 2022 21);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Die Anklagebehörde erhob am 3. Mai 2022 beim Strafgericht Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Diebstahls (

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Walter Züger, Bettina Krienbühl,Stephan Zurfluh und Pius Schuler,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Berufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,3.F.________ GmbH,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,

betreffend

mehrfachen Diebstahl, mehrfachen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, SVG, Widerruf